Wir freuen uns, Ihnen heute wieder unseren Newsletter zur Maschinenverordnung 2023/1230 vorstellen zu können. Was hat sich getan und welche neuen Entwicklungen gab es? Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie es aktuell mit der Umsetzung steht.
Wir erinnern noch einmal daran: Die Maschinenverordnung 2023/1230 wird zum Stichtag 20.01.2027 in Kraft treten und die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Eine Übergangsfrist wird es nicht geben.
Anerkennung in der Schweiz
Nach offiziellen Angaben der Schweizer Regierung ist die EU mit einem Exportanteil von 50% der wichtigste Handelspartner der Schweiz im Bereich des Maschinenbaus. [1] Insbesondere Deutschland ist ein bedeutendes Empfängerland der Schweizer Produkte.
Das beiderseitige Interesse ist also groß, auch mit Einführung der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 den Handel zwischen der Schweiz und der EU ohne Unterbrechung und Hemmnisse aufrecht zu erhalten.
Nach Informationen des Schweizer Bundesrats sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) wird aktuell angestrebt, eine Revision der aktuellen Schweizer Maschinenverordnung (MaschV) auf den Weg zu bringen, welche ihrem europäischen Pendant entspricht.
Sobald die überarbeitete Schweizer Variante der Maschinenverordnung erlassen wurde, können die EU und die Schweiz ihr Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung – wie es auch bisher praktiziert wurde – erneuern. Es ist das Ziel der Schweizer Regierung, das neue Dokument rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der EU-Verordnung am 20.01.2027 fertigzustellen, so dass der bilaterale Handel reibungslos weiterlaufen kann.
Den Bericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Totalrevision der Schweizer Maschinenverordnung finden Sie hier.
Omnibus-Paket der EU sieht Änderung der Maschinenverordnung 2023/1230 vor
Im ersten Halbjahr 2025 veröffentlichte die EU den Vorschlag ihres neuen Omnibus-Pakets.[2]
Dieses sieht die Überarbeitung zahlreicher EU-Vorschriften vor. Sein Ziel sind weitreichende Vereinfachungen, Digitalisierung und damit einhergehend auch ein Bürokratieabbau.
Im Zuge dessen wird auch mit einem erheblichen Einsparungspotential durch weniger administrativen Aufwand gerechnet.
Im Paket enthalten ist der Entwurf der neuen Omnibus-Verordnung COM(2025) 504. Dieser enthält konkrete Textvorschläge zur Änderung der Maschinenverordnung 2023/1230.
So sollen künftig unter anderem digitale Kontaktdaten, digitaler Austausch mit den Behörden, digitale Formate technischer Dokumente und Zugänglichkeit von Informationen im Internet über QR-Codes oder Links verpflichtend sein.
Sollten alle geplanten Änderungen umgesetzt werden, würde dies unter anderem eine Pflicht zur Erstellung einer digitalen Konformitätserklärung bedeuten. Für größere Unternehmen ist dies eine sinnvolle Maßnahme; für kleinere Unternehmen könnte dies jedoch statt einer Vereinfachung eine kritische Hürde mit beträchtlichem Mehraufwand bedeuten.
Eine Prüfung und Annahme der Omnibus-Verordnung COM(2025) 504 durch EU-Parlament und Rat sind noch ausstehend und werden erwartungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.
Die Pressemitteilung der EU ist hier nachzulesen.
Der Vorschlag zur Verordnung COM(2025) 504 ist hier zu finden.
Konkrete Terminierung: MATTIS-Schulung zur Maschinenverordnung 2023/1230
Wie angekündigt planen wir eine Schulung zur Maschinenverordnung 2023/1230 für unsere Kunden. Diese soll Sie umfassend auf die Umstellung von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf die neue Verordnung vorbereiten.
Wir bedanken uns für die Rückmeldungen und das Interesse, das wir bereits von einer Vielzahl an Kunden erhalten haben.
Ursprünglich geplant war diese Schulung für den Herbst dieses Jahres. Aufgrund Ihres Feedbacks legen wir die Veranstaltung nun auf einen späteren Termin:
Save the date!
Freitag, 27. März 2026
So liegen wir etwas näher am Zeitpunkt des tatsächlichen Inkrafttretens der Maschinenverordnung 2023/1230 und können weitere Entwicklungen einfließen lassen.
Wir hoffen, Ihren Wünschen damit besser entgegenzukommen.
Bei Interesse können Sie sich bereits jetzt kurz und unverbindlich vormerken lassen.
Sie erreichen uns wie folgt:
MATTIS-Büro, Frau Petra Klemmer:
+49 (0 80 39) 91 39
Das konkrete Rahmenprogramm mit Zeit, Ort, Preis und Inhalten der Schulung senden wir Ihnen rechtzeitig in einem separaten Anschreiben mit verbindlichem Anmeldebogen.
Weiterer Ausblick
Im ersten Quartal 2026 werden wir uns mit unserem nächsten Informationsschreiben zur Maschinenverordnung 2023/1230 bei Ihnen melden. Selbstverständlich sind wir in der Zwischenzeit immer für Sie da, wenn Sie Beratungsbedarf haben. Wenden Sie sich an uns, falls Sie Fragen haben, wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen!
[1] https://www.news.admin.ch/de/newnsb/Vw47o_OIAjefyvEdNuC0o
[2] Da die Verordnung eine Vielzahl von EU-Regeln betrifft, wurde dieser Name gewählt. Er leitet sich aus dem Lateinischen ab und kann mit „ganz / für alle“ übersetzt werden.)
